AGB & Maklervertrag
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der EF Versicherungsmakler OHG, Schlossplatz 15, 72172 zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Nutzung der Internetseiten und des Angebots von EF Versicherungsmakler sowie der telefonischen und schriftlichen Beratung gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart.
Sämtliche Versicherungs- und Tarifinformationen werden ausschließlich Endverbrauchern kostenlos und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Eine kommerzielle (gewerbliche) Nutzung sowie das Anfertigen von Kopien der Programme, der Daten oder die Weitergabe der Daten oder Informationen ist ausdrücklich nicht erlaubt. Endverbrauchern ist der kostenfreie Ausdruck natürlich gestattet.
Die Versicherungsvergleiche werden nach den Angaben des Nutzers ermittelt. Aufgrund bestimmter individueller Konstellationen (zum Beispiel besondere Gefahrenverhältnisse oder viele Vorschäden) können die von den Versicherern ermittelten Beiträge von den angezeigten abweichen. Die Beitragsabweichungen können sowohl Zuschläge als auch Rabatte ausmachen.
EF Versicherungsmakler ist ständig um Richtigkeit und Aktualisierung des zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht, kann dafür aber keinerlei Gewähr oder Haftung übernehmen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Versicherern und Tarifen in den Angeboten/Vergleichen enthalten ist. Es kann weitere Angebote mit günstigeren oder teureren Beiträgen geben.
Bei den genannten Beiträgen auf unserem Internetportal und in den Versicherungsvergleichen handelt es sich um Jahresendbeiträge. Es sind also alle Kosten, Gebühren und die Versicherungssteuer in den Beiträgen enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an und es muss auch keine zusätzliche Vergütung an uns für die Vermittlung oder Ähnliches gezahlt werden.
Beratung und Dokumentation
Der Kunde/ die Kundin wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif. Meistens wird dazu ein Dokumentationsprotokoll im Antrag erstellt. Wird der Antrag direkt auf der Webseite einer Versicherungsgesellschaft ausgefüllt, wird auf eine Beratung und Dokumentation ausdrücklich verzichtet.
Beteiligung und Behörden
a) EF Versicherungsmakler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an EF Versicherungsmakler.
b) Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung:
Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Dr. Günter Hirsch, Postfach 080632, 10006 Berlin
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, Postfach 060222, 10052 Berlin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Die Eintragung als Versicherungsmakler(34d Abs. 4 GewO) ist im Vermittlerregister nachzuprüfen unter der
Registrierungsnummer D8M3C-I0HN2-58 für Herrn Esslinger und D TKKV-UCQMJ-40 für Herrn Frittrang
beim DIHK e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin. Tel. 0180-500585-0 https://www.vermittlerregister.info
Verweise und Links
Für fremde Internetseiten, auf die von derversicherungsvergleich.info verwiesen/ verlinkt wird, kann keine Haftung übernommen werden. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten hat EF Versicherungsmakler keinen Einfluss. Daher distanziert sich EF Versicherungsmakler ausdrücklich von sämtlichen Inhalten aller verlinkten Internetseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der verlinkten Seiten entstehen, haftet der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
Versicherungsmaklervertrag
Sobald der Kunde einen Antrag/ Deckungsauftrag ausfüllt und an EF Versicherungsmakler sendet, gilt folgender Einzelmaklervertrag vereinbart:
I. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt EF Versicherungsmakler mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrags. Die Vermittlung weiterer Versicherungsverträge für den Auftraggeber durch EF Versicherungsmakler bedarf des Abschlusses eines neuen Versicherungsmaklervertrags. Der Versicherungsmaklervertrag erfasst keine gesetzlichen Versicherungen wie Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen sowie sonstige Sozialversicherungen. EF Versicvherungsmakler erfüllt im Rahmen der Vermittlung dieses Versicherungsvertrags die nach dem Gesetz geschuldeten Pflichten eines Versicherungsmaklers.
Der durch EF Versicherungsmakler vermittelte Versicherungsvertrag wird auch nach Herbeiführung des Vermittlungserfolgs durch EF Versicherungsmakler betreut, sofern die Vertragsparteien keine hiervon abweichenden Vereinbarungen getroffen haben. Weitere Versicherungsverträge des Auftraggebers, die EF Versicherungsmakler nicht vermittelt hat, werden nicht durch EF Versicherungsmakler betreut.
II. Pflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt EF Versicherungsmakler vertragsrelevante und risikorelevante Umstände unverzüglich mit. Insbesondere teilt er mit, wenn sich bezüglich des durch EF Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrags diejenigen Umstände verändert haben, die bei Abschluss des konkret durch EF Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrags vorlagen.
III. Maklervollmacht
Für die Vertretungsbefugnisse EF Versicherungsmakler gegenüber den Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern erteilt der Vollmachtgeber EF Versicherungsmakler hiermit eine Maklervollmacht. Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
a) die uneingeschränkte Aktiv- und Passivvertretung des Vollmachtgebers gegenüber den jeweiligen Versicherern, Finanzdienstleistern (z. B. Sparkassen, Banken etc.) und sonstigen Produktanbietern. Sie schließt die Abgabe und den Empfang aller die vermittelten und/oder betreuten Verträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen ein.
Kündigungen, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Mahnung und Versendung von Versicherungsschutz sowie sämtliche Erklärungen, die mit einer Fristsetzung verbunden sind, müssen dem Vollmachtgeber direkt zugestellt werden, wobei EF Versicherungsmakler gleichzeitig durch Übersenden einer Kopie zu informieren ist. Der Vollmachtgeber weist die oben genannten Informationsträger ausdrücklich an, EF Versicherungsmakler uneingeschränkt Auskunft zu erteilen.
b) die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
c) die Mitwirkung bei der Schadenregulierung.
EF Versicherungsmakler ist von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.
Datenschutzerklärung/ Einwilligung des Auftraggebers
Der Auftraggeber willigt ein, dass EF Versicherungsmakler personenbezogene Daten erhebt und speichert, soweit dies zur Erfüllung des Versicherungsmaklerauftrags erforderlich ist.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die von EF Versicherungsmakler angesprochenen Versicherer und sonstigen Produktgeber im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z. B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderung) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche und an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Versicherungsvertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und künftigen Anträgen.
Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen ihrer Versicherungsgruppe führen und an EF Versicherungsmakler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Versicherungsmaklervertrages erforderlich ist.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden. Der Versicherer darf sie nur bei Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen und Pflegepersonen, anderen Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden erheben. Die Datenerhebung ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten für die Beurteilung des zu versichernden Risikos oder der Leistungspflicht erforderlich ist. An EF Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit dies zur Durchführung des Versicherungsmaklervertrags erforderlich ist. Auf Wunsch werden dem Auftraggeber zusätzliche Informationen zur Datenübermittlung zugesandt. Etwaige Benachrichtigungen nach §33 BDSG sind an den Auftraggeber zu richten.
Diese Einwilligung kann jederzeit durch den Auftraggeber widerrufen werden. Er kann jederzeit verlangen, Auskunft über seine gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen und der Erhebung der Daten widersprechen.
5. Kommunikation
Der Auftraggeber willigt ausdrücklich ein, dass ihn EF Versicherungsmakler mittels sämtlicher Medien (z. B. Brief, Telefon, Telefax, E-Mail) kontaktieren und ihn – auch über die bestehende Geschäftsbeziehung hinaus – informieren darf. Dies gilt vor allen Dingen für den Abschluss neuer Versicherungsverträge und die inhaltliche Änderung bestehender Verträge, insbesondere deren Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden.