Eine Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigung oder Zerstörung) an versicherten Bauleistungen oder sonstigen versicherten Sachen.
Mitversichert sind :
Der Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile, kann nur gegen Beitragszuschlag versichert werden. Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind über die Feuer-Rohbauversicherung zu versichern.
Wer die Bauleistungsversicherung zahlt, hängt auch von den Vereinbarungen ab, die Sie als Versicherungsnehmer mit den beteiligten Unternehmen und Personen (z.B. beauftragter Bauherr) am Bauvorhaben treffen. Wenn Sie es bauvertraglich vereinbart haben, können Sie die Kosten auf die beteiligten Firmen umlegen.
Ansonsten wird der Beitrag von Ihnen als Versicherungsnehmer gezahlt.
Die Laufzeit einer Bauleistungsversicherung endet entweder mit Ablauf der Bauzeit oder spätestens nach zwei Jahren. Die Haftung des Versicherers erlischt bei Hochbauten wie Gebäuden in der Regel mit der Bezugsfertigkeit oder der Gebrauchsabnahme der zuständigen Baubehörde.
Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
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