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Frau filmt mit dem Handy nach unten, viele Menschen befinden sich im Hintergrund, festliche Lichterketten an den Decken

Veranstaltungs Haftpflicht Versicherung

Egal ob Ausstellung, Konzert, Straßenfest oder Flohmarkt, als Veranstalter haften Sie für eventuelle Unfälle und Schädigungen auf bzw. durch Ihre Veranstaltung. Auch bei kleinen Veranstaltungen können hohe Schadenssummen zusammenkommen und Ihre private Haftpflichtversicherung greift in der Regel nicht.

Mit der Veranstaltungshaftpflicht sichern Sie dementsprechend jegliche Art von Veranstaltung ab, egal ob eine kleine Party oder ein Konzert. In diesem Fall sollten Sie auf eine Veranstaltungshaftplicht zurück greifen. Denn Selbige können Sie ganz einfach Individuell für jedes beliebige Event abschließen. Dabei wird die abgesicherte Veranstaltung mit der nötigen Deckungssumme sowie Sie als Veranstalter versichert.

Egal ob Großveranstaltung oder kleines Happening.
Wenn auf Ihrer Veranstaltung etwas passiert, kann es teuer werden.

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Veranstaltungen genießen - Mit EF Versicherungsmakler Veranstaltungshaftpflichtversicherungen.

Bei einer Veranstaltung haftet der Veranstalter für entstehende Schäden. Besonders bei Personenschäden kann dies unter Umständen existenzbedrohend werden.

Für welche Veranstaltungen wird eine Veranstaltungshaftpflicht benötigt?

· Konzerte
· Sportveranstaltungen
· Private Feiern wie Hochzeit
· Tanzveranstaltungen
· Messen/Kongresse
· Firmenjubiläen
· Umzüge

Welche Schäden können bei einer Veranstaltung entstehen?

· Bei einem Musikkonzert stürzt ein Besucher unglücklich über ein ungenügend verlegtes Kabel auf dem Boden, stürzt und verletzt sich sehr schwer und stellt dann Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter.

· Bei einem Marathonlauf werden vom Veranstalter zu wenig Getränke zur Verfügung gestellt. Ein Läufer trinkt deshalb zu wenig, erleidet dadurch einen Hitzschlag und stellt dann Ansprüche gegen den Veranstalter.

· Bei einer Tanzveranstaltung gibt ein eingeteilter Helfer in der Bar ein Getränk an einen Besucher aus. Im Glas befindet sich ausversehen eine Glasscherbe, die der Besucher beim Trinken verschluckt. Dadurch entstehen innerer Verletzungen und es werden Ansprüche beim Veranstalter, z. B. In Form von Schmerzensgeld gestellt.

Der Beitrag der Veranstaltungshaftpflicht wird nach der Art der Veranstaltung und der Anzahl der Besucher berechnet. Sonderrisiken wie z. B. Hüpfburgen oder Feuerwerke sollten vorab angefragt werden.

Versichern Sie Ihre Veranstaltung über EF Versicherungsmakler, damit Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite sind.
Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

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