Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung ist eine "dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit". Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als 1 Jahr bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird.
Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen, Hausmänner und Kinder, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.
Die private Unfallversicherung unterscheidet zwischen zwei Gefahrengruppen:
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