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Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Sie vor berechtigten Ansprüchen Dritter. Haben Sie keine Versicherung abgeschlossen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Denn gesetzlich sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass von Ihrem Grundstück oder Haus keine Gefahr für andere ausgeht. Kommt es auf Ihrem Grundstück oder auf dem dazugehörigen Gehweg zu einem Unfall, der mit Ihren Pflichten als Eigentümer zu tun hat, können Sie für den Schaden haftbar gemacht werden. Gerade wenn sich Personen schwer verletzen, können die entstehenden Kosten schnell in Millionenhöhe gehen.

Der Gesetzgeber fordert, dass ein Eigentümer einer Immobilie Maßnahmen ergreift, damit keine Gefahren für Dritte von ihrem Grundstück oder ihrer Immobilie ausgehen. Um die Verkehrssicherungspflicht seines Objekts zu gewährleisten, wird vom Eigentümer verlangt, dass er regelmäßige Kontrollen durchführt.

Gefahrenquellen, bei denen die Verkehrssicherungspflicht verletzt wird, sind beispielsweise:

  • eine ungenügende Beleuchtung des Hauseingangs oder des Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses
  • glatte oder vereiste Gehwege
  • fehlende Schneefanggitter auf dem Dach, sodass Dachlawinen entstehen können

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Sicher rund um´s Eigenheim.

Für den Besitzer eines Einfamilien- bzw. Zweifamilienhauses ist dieses Risiko in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hier lohnt sich ein Blick in die Bedingungen.

Für alle anderen ist die Absicherung dieses Risikos existentiell notwendig.

Aber auch z. Bsp. unbebaute Grundstücke können ein Risiko darstellen. Ein Baum, der umfallen kann oder morsche Äste hat, muss gesichert werden. Dies liegt in der Verantwortung des Besitzers. Selbst ein Schild mit der Aufschrift „Betreten Verboten“ hat bei Kindern z. Bsp. keine rechtliche Wirkung.

Es zeigt sich immer mehr, dass die Abwehr von Ansprüchen in diesem Bereich eine ständig wachsende Bedeutung hat.
Junge Frau lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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