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Mann welcher bei strahlendem Wetter Ski fährt. Im Hintergund sind die Berge zu sehen. Der Mann schwebt gerade mit den Ski in der Luft und lacht.

Risiko Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung kann für einzelne Personen abgeschlossen werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Vertrag auf 2 Personen abzuschließen. Dies ist bei Paaren zu überlegen, um sich gegenseitig abzusichern. Verstirbt z. B. der Mann, wird die versicherte Summe an die Frau ausgezahlt und umgekehrt.

Der Beitrag für die Risikolebensversicherung hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand, der Laufzeit sowie der Höhe der versicherten Summe ab. Ein weiteres Kriterium ist das Risikoverhalten eines jeden Einzelnen. Raucher oder Personen, die gefährliche Sportarten ausüben, wie z. B Drachenfliegen oder Motorradfahrer müssen einen höheren Beitrag bezahlen.

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Mehr als nur ein gutes Gefühl.

Die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen erfordert zuerst eine Analyse welche Summe benötigt wird um in keine Schwierigkeiten zu kommen. Muss ein Darlehen oder evtl. auch ein Einkommen abgesichert werden? In einer Partnerschaft ist es oftmals auch notwendig beide Parteien abzusichern.

Ganz wichtig ist dann die Überlegung wie lange der Vertrag laufen soll. Je länger ein Vertrag läuft desto teurer wird er. Wird die Laufzeit allerdings zu kurz gewählt und man muss später den Vertrag verlängern, dann wird es richtig teuer. Es gilt also dies von vorneherein richtig auszuwählen.

Es gibt Verträge mit konstanter Summe oder auch mit fallender Summe. Eine fallende Versicherungssumme macht Sinn, wenn z. Bsp. ein Darlehen, das durch eine Tilgung immer kleiner wird, abgesichert werden soll. Durch eine Gegenüberstellung der Beiträge sollte man prüfen, ob es in diesem Fall sinnvoll wäre.

Eine ganz wichtige Überlegung ist die steuerliche Betrachtung:
Die Auszahlung der Versicherungssumme fällt in den Bereich der Erbschaftssteuer. Bei Ehepartnern gelten relativ hohe Freibeträge. Allerdings werden oftmals auch zusätzlich noch andere Werte vererbt, sodass es durchaus vorkommen kann, dass eine Erbschaftssteuer fällig wird.

Um das zu umgehen gibt es eine recht einfache Lösung:
Man macht einen eigenen Vertrag daraus, der dann steuerfrei ist. Das bedeutet, z. Bsp. die Ehefrau, die die Versicherungssumme erhalten soll wird Versicherungsnehmer des Vertrages und der Ehemann, der abgesichert werden soll, wird versicherte Person.

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Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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