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PKW Versicherung

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Versichert sind bei der Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden des beteiligten Unfallgegners. Die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung kann gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Voll- und Teilkasko sind keine Pflichtversicherungen.

Die Teilkaskoversicherung leistet bei folgenden Schäden: Glas, Hagel, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Tierbissschäden. Die Vollkaskoversicherung ersetzt selbst verschuldete Schäden, z.B. bei einem Totalschaden durch zu schnelles Fahren.

Vorgehensweise:
Nach Eingabe aller erforderlichen Daten versenden Sie den Antrag. Danach bekommen Sie automatisch die Zulassungsnummer (eVb-Nummer) für die Zulassung beim Landratsamt Ihrer Wahl. Sollten Sie vorab eine Zulassungsnummer benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte entweder telefonisch oder per Mail.

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Versicherungswechsel
Ein Wechsel zu einer günstigeren KFZ Versicherung, in der Regel zum 01.01. des Folgejahres, ist mit dem Vergleichsrechner problemlos möglich. Nach Eingabe aller Daten und Auswahl der Versicherung ist der online Abschluss möglich. Die neue Versicherung wird das zuständige Landratsamt automatisch zu Beginn über den Wechsel informieren. Die alte Versicherung muss nun nur noch gekündigt werden. Dies ist bis einen Monat vor Ablauf, also in der Regel bis zum 30.11. eines Jahres, möglich. Akzeptiert wird auch eine Kündigung per mail. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragserhöhung bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung.

Neufahrzeug oder Ersatzfahrzeug
Wenn alle Daten des Fahrzeuges incl. des Kennzeichens vorhanden sind, kann der Antrag abschließend über den Vergleichsrechner gestellt werden. Automatisch bekommt man dann die Zulassungsnummer (eVB Nr.) für die Anmeldung bei der KFZ Zulassungsstelle. Wenn nicht, geben sie uns per mail ihre Adresse, Geburtsdatum und die gewünschte Versicherung. Wir senden ihnen umgehend eine Zulassungsnummer zu.

Zweitwagen
Es gibt unterschiedliche Regelungen bei den einzelnen Versicherungen wie ein neu hinzukommender Zweitwagen eingestuft wird. Ein bestehender Vertrag hat in der Regel eine Sondereinstufung bekommen. Hier ist abzuklären, inwiefern diese bei einem Versicherungswechsel übernommen werden kann. In der Regel steht diese Information im Versicherungsschein.

Rabattübertragung
Verträge, bei denen eine Rabattübertragung von einer Person auf die andere (Eltern-Kinder) notwendig ist , erfordern ein Formular das auszufüllen ist. Kontaktieren sie uns, wir helfen Ihnen gern.

Auf was man achten sollte:

Haftpflicht
In fast allen Angeboten ist ein kleiner Schutzbrief enthalten, der recht umfangreich ist. Ob dazu noch ein separater Schutzbrief, den einige Versicherungen anbieten, notwendig ist, muss jeder selbst für sich entscheiden.

Teilkasko und Vollkasko
Die grobe Fahrlässigkeit sollte keinen Ausschluss darstellen. Achten sie in der Vollkasko auf die Klausel „Abzug Neu für Alt“, wie diese geregelt ist.

KFZ Insassenunfall
Hier sollte man vorher die Überlegung anstellen, ob nicht eine Unfallversicherung, die “rund um die Uhr“ und „weltweit“ Gültigkeit hat, nicht sinnvoller wäre.
Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

Haben Sie Fragen?

Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

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