Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Versichert sind bei der Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden des beteiligten Unfallgegners.
Die Vollkasko- und die Teilkaskoversicherung kann gegen einen Mehrbeitrag eingeschlossen
werden. Voll- und Teilkasko sind keine Pflichtversicherungen.
Die Teilkaskoversicherung leistet bei folgenden Schäden: Glas, Hagel, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Tierbissschäden. Die Vollkaskoversicherung ersetzt selbst verschuldete Schäden, z.B. bei einem Totalschaden durch zu schnelles Fahren.
Vorgehensweise:
Nach Eingabe aller erforderlichen Daten versenden Sie den Antrag. Danach bekommen Sie
automatisch die Zulassungsnummer (eVb-Nummer) für die Zulassung beim Landratsamt
Ihrer Wahl.
Sollten Sie vorab eine Zulassungsnummer benötigen, dann kontaktieren Sie uns bitte
entweder telefonisch oder per Mail.
Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 0 74 82 / 91 37 72 Schreiben Sie uns eine Nachricht