Treppen steigen, sich kniend die Schnürsenkel zubinden, Auto fahren – wenn durch eine Krankheit oder einen Unfall solch alltägliche Tätigkeiten plötzlich nicht mehr möglich sind, hat das oft auch finanzielle Folgen.
Dann springt die Grundfähigkeitsversicherung ein. Sie deckt bestimmte elementare Fähigkeiten wie den Gebrauch der Hände, das Sehen oder Sprechen ab. Verliert der Versicherte eine oder mehrere solcher Fähigkeiten für mindestens sechs oder zwölf Monate, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht die erste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet umfangreicheren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen für den Wegfall der Arbeitsfähigkeit – auch psychische Erkrankungen.
Diese sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und von den meisten Grundfähigkeitstarifen nicht abgedeckt – solange sie nicht zum Verlust der versicherten Grundfähigkeiten führen.
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