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Grundfähigkeits Versicherung

Treppen steigen, sich kniend die Schnürsenkel zubinden, Auto fahren – wenn durch eine Krankheit oder einen Unfall solch alltägliche Tätigkeiten plötzlich nicht mehr möglich sind, hat das oft auch finanzielle Folgen.

Dann springt die Grundfähigkeitsversicherung ein. Sie deckt bestimmte elementare Fähigkeiten wie den Gebrauch der Hände, das Sehen oder Sprechen ab. Verliert der Versicherte eine oder mehrere solcher Fähigkeiten für mindestens sechs oder zwölf Monate, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist nicht die erste Wahl, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bietet umfangreicheren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen für den Wegfall der Arbeitsfähigkeit – auch psychische Erkrankungen.

Diese sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und von den meisten Grundfähigkeitstarifen nicht abgedeckt – solange sie nicht zum Verlust der versicherten Grundfähigkeiten führen.

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Versichert beim Verlust von Grundfähigkeiten.

Im täglichen Leben werden etliche Fähigkeiten genutzt, die man bei bester Gesundheit als selbstverständlich ansieht, wie z. B. Fahrradfahren, Gebrauch der Hände und Arme, um die täglich anfallenden Arbeiten zu verrichten oder das Sprechen, um sich mit Freunden zu unterhalten oder der Gleichgewichtssinn.

Diese und weitere Fähigkeiten bezeichnet man als Grundfähigkeiten. Wenn eine dieser Grundfähigkeiten durch Krankheit oder Unfall nicht mehr genutzt werden kann ist man stark eingeschränkt und benötigt im täglichen Leben Unterstützung, vor allem in finanzieller Hinsicht.

Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist es nicht wichtig, ob die versicherte Person weiterhin arbeiten kann oder nicht. Es wird also nicht die Arbeitskraft der versicherten Person abgesichert. Die Leistung wird in aller Regel über eine monatliche Rente bezahlt , wenn eine bestimmte elementare Fähigkeit von beispielsweise 6 Monaten nicht mehr vorhanden ist. Hier ein paar Beispiele, was unter anderem zu den Grundfähigkeiten gehört:

· Sehen, Sprechen, Hören
· Sitzen, Stehen
· Riechen, Schmecken, Tasten
· Gebrauch der Arme und Hände
· Greifen und Halten
· Orientierung
· Gleichgewichtssinn

Gut sind Verträge, in denen schon ein Verlust einer Fähigkeit ausreicht um eine Rente zu erhalten. Sollten Vorerkrankungen bestehen kann es auch hier zu einem Ausschluss, einem Risikozuschlag oder zu einer Ablehnung führen. Bei verschiedenen Gesellschaften ist der Einschluss der Psyche möglich.

Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht eine kostengünstige Absicherung der Arbeitskraft, ersetzt aber in keinem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Beiträge der Grundfähigkeitsversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Junge Frau lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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