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Bauherrenhaftpflicht Versicherung

Warum brauchen Sie die Bauherrenhaftplichtversicherung?

Eine Baustelle birgt ein hohes Risiko.
Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann es durch einen Unfall oder durch Unaufmerksamkeit passieren, dass Personen- oder Sachschäden entstehen. Folgende Schadensfälle sind besonders häufig:

  • Schäden durch mangelnde Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen, etwa unzureichende Absperrungen oder Beleuchtung sowie nicht abgedeckte Gruben
  • Unzureichend gesicherte, einstürzende Gerüste
  • Hohe Temperatureinwirkungen, beispielsweise durch ein Schweißgerät
  • Stürze von Fußgängern oder Radfahrern wegen Schmutz auf Straße und Gehweg
  • Falsch gelagerte Baumaterialien, die etwa auf den Straßenrand hinausragen
Haben Sie eine Versicherung für Ihren Hausbau abgeschlossen, leistet der Versicherer bis zur vereinbarten Deckungssumme Schadenersatz – meist über eine Bauzeit von zwei Jahren.

Die Versicherungssumme sollte mindestens 5 Mio. Euro betragen. Abgesichert sind auch relevante Sachschäden – etwa durch ein vom Sturm angehobenes Schalungsbrett, das den Wintergarten des Nachbarn zerstört.

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Bauen ist ein Abenteuer - sichern Sie sich ab.

Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Er ist verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht, auch wenn er eine Baufirma mit den Arbeiten beauftragt. Sollte diese keine Versicherung haben oder auch zahlungsunfähig sein, geht es zu guter Letzt immer gegen den Bauherrn.

Die Sicherheit auf der Baustelle ist allein Sache des Bauherrn. Da helfen auch keine aufgestellten Schilder, wie z. Bsp. das Altbekannte „Eltern haften für ihre Kinder“. Dieses hat absolut keinerlei rechtliche Auswirkung und kann allenfalls als gutgemeinter Hinweis verstanden werden. Ein Haftungsausschluss für den Bauherrn entsteht dadurch nicht.

Bei der Berechnung ist darauf zu achten, dass auch eventuelle Eigenleistungen angegeben werden, da diese ansonsten den Versicherungsschutz gefährden können.

Auch die regelmäßige Kontrolle der Baufirma gehört – im Rahmen des für Laien Zumutbaren – dazu. Wenn der Bauherr Gefahren erkennt, muss er handeln und die Firma oder von ihm hierfür beauftragte Personen anweisen, Missstände zu beheben. Handelt der Bauherr dabei fahrlässig, trifft ihn jedenfalls ein Mitverschulden.

Ein Bauherr sollte daher die Absicherung dieses Haftungsrisikos ganz oben auf der „Checkliste“ anbringen.
Junge Frau lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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