Die gesetzliche Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos bei Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken das Risiko nur zu einem geringen Teil ab. Inbegriffen sind häusliche und stationäre Pflegeleistungen, welche in Form von Geld- oder Sachleistung in Anspruch genommen werden können.
Auf Wunsch des Versicherten kann sich dieser von professionellen Pflegekräften helfen lassen oder nutzt das Geld um einen Familienangehörigen oder Freund/in dafür zu bezahlen.
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