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Ein Tisch auf welchem eine Rechtsschutz Statue und Bücher stehen. Im Hintrgrund schreibt eine Frau im Anzug etwas von Ihrem Handy auf ein Blatt.

Rechtsschutz Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren.

Wir Menschen sind nicht alle gleich. Das Einzige, was wichtig ist: Wir sind vor dem Recht alle gleich. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wird diese Chancengleichheit gewährleistet. Die Rechtsschutzversicherung kann mit verschiedenen Bausteinen zusammengestellt werden.

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Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht immer das Selbe.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt die Gebühren der Rechtsanwälte und des Gerichts, die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten des Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht werden bezahlt. Übernommen werden die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Deshalb sollten Sie bei Abschluss eines Vertrages mindestens 300.000 Euro vereinbaren.

Wichtig: Die Wartezeiten sind nicht einheitlich geregelt. Die meisten Versicherer verlangen eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. Manche Versicherer bestehen auf eine Wartezeit von sechs Monaten. Grundsätzlich gilt: Die Ursache für den Rechtsstreit darf erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein.

Aber Achtung: Wenn Sie bereits vor Vertragsabschluss in eine rechtliche Streitigkeit verwickelt sind, erhalten Sie keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn sich ein Rechtsstreit in naher Zukunft ankündigt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartefrist eintritt (Ausnahmen: lückenloser Rechtsschutz-Vorvertrag und im Verkehrsrechtsschutz).

Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit
Das bedeutet, dass auch Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind, versichert sind. Voraussetzung bei den meisten Versicherern ist, dass der Vertrag mit dem betreffenden Risiko bereits seit mindestens 5 Jahren besteht. Relevant kann diese Klausel beispielsweise für Personen sein, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben: so kann es passieren, dass Leistungen wegen nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen abgelehnt werden. Kommt es zu einem Rechtsstreit, ist der Rechtsschutzversicherer mit der Klausel "Vorvertraglichkeit" zur Übernahme der Kosten verpfichtet, obwohl die Ursache für den Rechtsstreit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung liegt.

Mit Rechtschutzversicherungen von EF Versicherungsmakler sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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