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Golden Retriever Hund läuft mit Zunge draußen in einer Sommerwieße auf den Betrachter zu

Hundehaftpflicht

Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist Ländersache. Ob man seinen Hund versichern muss oder nicht, liegt ganz an der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Eine deutschlandweite Regelung gibt es nicht. So muss man in einigen Ländern eine Hundehaftpflicht nachweisen können, in anderen Ländern ist es rein freiwillig.
Des Weiteren gibt es einige Länder, in denen eine Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen verpflichtend ist.

Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen – egal ob vorgeschrieben oder nicht. Denn Hundehalter ohne entsprechende Versicherung müssen mit ihrem gesamten – auch zukünftigen – Vermögen dafür geradestehen, wenn ihr Hund etwas anstellt.

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Ein folgsamer und gut erzogener Hund kann trotzdem manchmal einen Schaden verursachen. Der Hundehalter haftet bei seinem Vierbeiner für alle Schäden, die der Hund verursacht. Die Hundehaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Ob eine Hundehaftpflicht abgeschlossen werden muss, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Ob Pflicht oder nicht, ist die Hundehaftpflichtversicherung in jedem Fall unverzichtbar.

Stellen Sie sich vor:

Beim Spaziergang läuft der Hund vor einen Fahrradfahrer, der dadurch ausweichen muss, dann stürzt und sich schwer verletzt. Der Fahrradfahrer macht Ansprüche, z. B. Schmerzensgeld oder Verdienstausfall geltend.

Beim Spaziergang im Wald entdeckt der Hund seinen Jagdinstinkt. Er jagt ein Wildtier und tötet es.

Bei einem Besuch von Freunden oder Bekannten ist in den meisten Fällen der Hund dabei. Da kann es passieren, das der Hund z. B. das Mobiliar in der fremden Wohnung beschädigt. Auch in solchen Fällen haftet der Hundehalter.

Worauf sollte beim Abschluss geachtet werden?

· Als Mieter sollten Mietsachschäden mitversichert sein. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass der Vermieter keine Hundehaftpflichtversicherung verlangen darf.

· Der ungewollte Deckakt sollte mitversichert sein. Bei einer Hündin ist es ratsam, dass bei der entsprechenden Gesellschaft auch Welpen mitversichert sind.

· Die Verpflichtung für einen Maulkorb oder Leinenzwang sollte keine Bedingung für einen Vertragsabschluss sein.

· Das Hüten des Hundes durch Dritte (Freunde/Bekannte) sollte abgedeckt sein.

Von was hängt der zu zahlende Beitrag ab?
· Höhe der Deckungssumme
· Hunderasse
· Hundealter
· Höhe der Selbstbeteiligung

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Junge Frau lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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