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Privat-Haftpflicht Versicherung

Die Privathaftpflicht zahlt für drei Schadensarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden hervorgehen.

Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die Versicherung deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab.

Zu unterscheiden sind folgende Tarife:

  • Im Single-Tarif haben nur Sie als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz.

  • Im Familien-Tarif wird der Schutz auf weitere Personen erweitert. Für Ehegatten oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben, reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung aus. Bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der Partner jedoch in der Police erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden. Für Familien und in festen Partnerschaften mit gemeinsamer Wohnung sind Familien-Tarife in der Regel günstiger als sich einzeln zu versichern.

Die private Haftpflichtversicherung deckt nur den privaten Bereich ab. Wichtig (vor allem für Freiberufler / Selbstständige) kann deshalb zusätzlich noch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sein. Bei einigen Berufszweigen ist außerdem eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll.

Einige TOP Tarife schließen auch andere Sparten wie die Berufshaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit ein. Bei Fragen zu den einzelnen Tarifen sind wir nur einen Anruf entfernt.

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Warum zählt die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt?

Leider leben wir in einer Zeit, in der für jeden Schaden ein Verursacher gesucht wird. Oftmals Ist uns auch gar nicht bewußt, dass wir für eine Sache oder für ein Haustier die Verantwortung tragen. Sei es die Katze, die die Tür meiner Mietwohnung zerkratzt oder das zu späte Streuen des Gehwegs für den man verantwortlich war.

Am beispielhaften Fall des zu späten Streuens des Gehweges erläutern wir, wie ein Schadensfall abläuft.

Sie melden diesen Fall der Versicherung. Sie haben ihre Versicherungsprämie bezahlt, also besteht Versicherungsschutz. Nun prüft der Versicherer die Haftungsfrage, also die Frage, ob Sie schuld sind oder nicht. Stellt die Versicherung fest, dass Sie schuld sind, werden die Forderungen des Geschädigten erörtert. Bei Personenschäden gehen diese Verhandlungen in der Regel über einen Rechtsanwalt direkt mit der Versicherung. Stellt die Versicherung fest, dass Sie nicht schuld sind, aus welchen Gründen auch immer, wird sie diesen Schaden ablehnen. Den notwendigen Prozess sowie das Prozessrisiko, trägt alleine die Versicherung. Man kann deshalb durchaus behaupten, dass die Privathaftpflichtversicherung auch einen Rechtsschutz beinhaltet. Sie als Kunde können sich zurücklehnen, egal wie die Entscheidung ausfällt.

Sollten Sie keine Haftpflichtversicherung haben, müssten Sie entweder den Schaden begleichen oder den Prozess selbst führen.

Der Fall, dass Sie nicht haftbar sind, betrifft z. Bsp. auch ihre Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Gesetzgeber schützt diese und sagt, dass sie bis zu diesem Alter nicht zur Verantwortung gezogen werden können, ausser, Sie als Aufsichtsperson hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Problem in der Vergangenheit war dann allerdings, dass wenn ein 5-jähriges Kind beim Nachbar die Scheibe eingeworfen hat, dieser Schaden dann zurecht abgelehnt wurde. Da dies natürlich Unmut hervorgerufen hat und auch nicht gleich verständlich war, haben die meisten Versicherungen solche Schäden bis zu einer bestimmten Summe mit eingeschlossen.

Der Wettbewerb am Markt hat zwischenzeitlich dafür gesorgt, dass die Versicherungen sehr vieles einschließen, was früher nicht versichert war.

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Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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