Wir sind für Sie da. Individuell & ehrlich.
Gut beraten mit EF Versicherungsmakler.
Smart versichert, rundum versorgt & täglich begeistert!
Dunkelbraunes Pferd mit weißem Stern auf der Stirm steht vor einem Holzzaun

Pferdehaftpflicht

Gesetzlich ist die Pferdehaftpflichtversicherung nicht zwingend vorgeschrieben, trotzdem sehen viele Pferdehalter die Pferdehaftpflicht als Pflicht an. Schließlich handelt es sich dabei zweifelsohne um die wichtigste Pferdeversicherung. An dieser Stelle sollte man also nicht sparen.

Pferdebesitzer sollten unbedingt eine Tierhalter-Haftpflicht abschließen. Achten Sie darauf, ob die Tierhalter-Haftpflicht Ersatzansprüche der Reitbeteiligung abdeckt und eine Forderungsausfalldeckung enthält.

Finden Sie Ihren besten Tarif.

Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie schnell und unkompliziert den günstigsten Tarif für Ihre Anforderungen. Online abschluss? Kein Problem - und bei Fragen rufen Sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.
  • Einfach & transparent verschiedene Anbieter vergleichen
  • Schneller und unkomplizierter Service
  • Individuell & sicher. Mit unserem Vergleichsrechner schnell ans Ziel



Pferdehaftpflichtversicherung

Wer sich ein Pferd hält, für den ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwingend notwendig.

Pferde können tatsächlich einen großen Schaden anrichten. Verantwortlich für alle Schäden, die das Tier verursacht ist letztlich der Besitzer bzw. der Halter. Auch für das natürliche und unberechenbare Verhalten ist der Halter verantwortlich. Hier greift die sogenannte „Gefährdungshaftung“.

Das heißt, bei Pferden muss der Halter die Gefährdungshaftung für das Tier übernehmen. Allein Größe und Gewicht der Tiere sprechen schon dafür. Bei der Gefährdungshaftung wird auch das Wesen der Tiere berücksichtigt. Sie sind klassische Fluchttiere. Erschrecken sie sich oder droht möglicherweise eine Gefahr, laufen Pferde davon. Können sie das nicht, verteidigen sie sich durch Treten oder Beißen. Selbst Pferde, die als besonders und ausgeglichen gelten, zeigen in extremen Situationen dieses Verhalten.

Der Vergleichsrechner eignet sich für das Halten von Pferden im privaten Bereich. Bei einer gewerbsmäßigen Haltung oder auch bei der Teilnahme an Turnieren sind andere Tarife notwendig.

Reitbeteiligung
Da die meisten Pferdhalter sich immer mehr für eine Reitbeteiligung entscheiden, sollte man dieses Thema gesondert betrachten:
Sinnvoll erscheint auf jeden Fall mit der entsprechenden Person einen Reitbeteiligungsvertrag zu vereinbaren. Hier werden die Tätigkeiten und das Nutzungsentgeld beschrieben. Die meisten Versicherer haben eine Reitbeteiligung aufgeführt und diese werden dabei dann auch zum Mithalter des Pferdes und sind genauso versichert. Nicht zu verwechseln ist hierbei natürlich, wenn sich die Reitbeteiligung am oder mit dem Pferd selbst verletzt. Dies ist ein Eigenschaden und nicht versichert. Es gibt wohl Versicherungen, die Regressansprüche von Sozialversicherungen übernehmen, ob dies Sinn macht ist fraglich.

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung gibt es nicht. Es steht allerdings ausser Frage, dass die Notwendigkeit dieser Absicherung eine sehr hohe Priorität hat.
Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

Haben Sie Fragen?

Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns an: 0 74 82 / 91 37 72
Schreiben Sie uns eine Nachricht

Versicherungen bei EF Versicherungsmakler. Mit Sicherheit Geld sparen.