Ab Januar 2024 muss jeder Arbeitgeber, unabhängig vom Abschlussdatum, beim Einsparen von Entgeltumwandlungen über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds 15% des umgewandelten Entgelts (höchstens die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge), als Zuschuss leisten.
Interessant ist der Vergleich mit der Lohnabrechnung des gleichen Gehalts ohne betriebliche Altersvorsorge. Hier beträgt der Auszahlungsbetrag am Ende 2.410 Euro. Der Arbeitnehmer hat also mit bAV nur 99 Euro weniger in der Tasche, obwohl er mit dem Zuschuss seines Chefs 211 Euro in die bAV investiert.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer kann Teile seines künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen
(z.B Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge zu einer bAV umwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufbauen.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, mit welchem Anbieter er zusammenarbeiten möchte. Er kann auch mehrere Anbieter zulassen. Fragen Sie nach.
Gerne suchen wir die TOP Anbieter heraus und machen Ihnen ein tolles Angebot.
Sprechen Sie uns einfach an. Gemeinsam finden wir das beste Produkt für Ihre Altersvorsorge.
Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an: 0 74 82 / 91 37 72 Schreiben Sie uns eine Nachricht