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Wohngebäude von vorne, man sieht die Balkone mit Pflanzen sowie viele Fenster

Wohngebäude Versicherung

Versichert ist eine Zerstörung oder Beschädigung Ihres Wohngebäudes durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser oder die Naturgefahren Sturm und Hagel. Versichert ist auch, wenn versicherte Gebäudeteile durch diese Gefahren abhandenkommen.

Ersetzt wird nötigenfalls das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist – und zwar vom Keller bis zum Dach. Dazu gehören unter anderem die Hauselektrik, ,Heizungsanlagen, Rohrleitungen und Regenrinnen.

Im Schadenfall erhalten Sie von Ihrem Versicherer stets so viel Geld, dass Sie die Schäden beseitigen und auch im Fall eines Totalschadens Ihr Haus neu aufbauen können. Der Versicherer übernimmt Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten und häufig auch für Mehraufwand durch behördliche Auflagen.

Die Wohngebäudeversicherung ist üblicherweise eine gleitende Neuwertversicherung. Sollte beispielsweise das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrennen, erhalten Sie den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Gebäude auf Grundlage des heutigen Preisniveaus wiederaufzubauen.

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Wie versichere ich mein Gebäude richtig?

Einer der wichtigsten Punkte in der Gebäudeversicherung ist die Wertermittlung, also das Geld, das ich benötige um das Haus wieder herzustellen oder neu aufzubauen. Leider stellen Hausbesitzer immer wieder fest, dass im Schadenfall die Versicherungssumme nicht stimmt. Es kommt dann eine sogenannte Unterversicherung zum Tragen:

Beispiel einer Unterversicherung:
Sie haben ihr Gebäude mit 300 000 Euro versichert. Das Gebäude brennt ab und ist ein Totalschaden. Der Sachverständige stellt fest, dass das Gebäude tatsächlich 600 000 Wert ist und dieser Betrag auch für den Wiederaufbau benötigt wird. Der Schaden wird nun auch in dieser Relation erstattet und sie bekommen tatsächlich auch nur 150 000 Euro. Eine Unterversicherung wird natürlich auch bei einem Teilschaden angerechnet.

Achten sie deshalb darauf, dass ihr Vertrag einen Unterversicherungsverzicht beinhaltet.

Aber dies ist auch nur ein Teil der Wahrheit. Eine richtige Ermittlung müsste man von einem Architekten oder Gutachter durchführen lassen. Bei Neubauten funktioniert dies üben den Neubauwert, bei bestehenden Häusern gibt es verschiedene Berechnungsmodelle.

Die richtigen Angaben der Wohnfläche der Bauart etc. sind hier zwingend erforderlich. Bei den meisten Versicherungen bekommt man über diese Angaben auf einen Wert 1914. Dies ist das Grundjahr der Berechnung. Eine jährliche Steigerung der Baupreise wird über den Baupreisindex, der sich jährlich ändert, erreicht. Zur Vereinfachung der Berechnung ist dieser im Jahr 2022 mit dem Faktor 16,7 belegt.

Wenn also bei der Berechnung der Wert 1914 bei 20 000 liegt, ist der heutige Versicherungswert 20 000 x 16,7 = 334 000 Euro. Das wäre dann der Betrag, den man im Totalschaden bekommt, sofern ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist.

Wenn man sich nicht sicher ist ob diese Summe ausreichend ist, gibt es eine noch bessere Variante, die grundsätzliche Quadratmeter/Fläche Berechnung. Dabei wird gar keine Versicherungssumme gebildet. Das Gebäude ist dann mit dem Wert, der für den Wiederaufbau benötigt wird, versichert, sofern alle Angaben bezüglich der Gebäudegröße stimmen.

Noch ein wichtiger Punkt ist die grobe Fahrlässigkeit. Um sich Ärger zu ersparen sollte man darauf achten, dass die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Grobe Fahrlässigkeit ist immer eine Ansichtssache, mit denen sich nachher Gerichte auseinander setzen müssen.

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Junge Frau Lacht und zeigt mit dem Finger nach rechts auf den daneben stehenden Text

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