Versichert ist eine Zerstörung oder Beschädigung Ihres Wohngebäudes durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion,
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung,
Leitungswasser oder die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Versichert ist auch, wenn versicherte Gebäudeteile durch diese Gefahren abhandenkommen.
Ersetzt wird nötigenfalls das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest
angebracht ist – und zwar vom Keller bis zum Dach. Dazu gehören unter anderem die Hauselektrik, ,Heizungsanlagen, Rohrleitungen und Regenrinnen.
Im Schadenfall erhalten Sie von Ihrem Versicherer stets so viel Geld, dass Sie die Schäden beseitigen und auch im Fall eines Totalschadens Ihr Haus neu aufbauen können. Der Versicherer übernimmt Kosten für Abbruch- und Aufräumarbeiten und häufig auch für Mehraufwand durch behördliche Auflagen.
Die Wohngebäudeversicherung ist üblicherweise eine gleitende Neuwertversicherung. Sollte beispielsweise das Gebäude bis auf die Grundmauern niederbrennen, erhalten Sie den Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Gebäude auf Grundlage des heutigen Preisniveaus wiederaufzubauen.
Falls Ihnen noch Bereiche unklar sein sollten, steht Ihnen unser Service-Team für all Ihre Fragen gerne zur Verfügung.
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